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Datenrechte

Falscher Schufa-Eintrag: Ihre Rechte

Ein Vertrag wird abgelehnt, der Kredit platzt, der Mobilfunkanbieter verlangt Vorkasse — oft steckt ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei dahinter. Nicht jeder dieser Einträge ist korrekt. Und selbst korrekte Einträge dürfen nicht unbegrenzt gespeichert bleiben. Dieser Beitrag zeigt, welche Rechte Sie haben.

Zuerst: Auskunft verlangen

Bevor Sie etwas anfechten, müssen Sie wissen, was über Sie gespeichert ist. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie ein Recht auf Auskunft über alle zu Ihrer Person gespeicherten Daten — und zwar kostenlos. Die Auskunft zeigt, welche Einträge bestehen, woher sie stammen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob ein Eintrag angreifbar ist.

Wann ein Eintrag gelöscht oder berichtigt werden muss

Mehrere Ansatzpunkte kommen in Betracht:

  • Der Eintrag ist sachlich falsch — etwa eine längst beglichene oder bestrittene Forderung. Dann besteht ein Anspruch auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).
  • Die Speicherung war von Anfang an unzulässig — zum Beispiel ohne wirksame Rechtsgrundlage. Dann greift das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO).
  • Die Speicherfrist ist abgelaufen. Erledigte Forderungen werden nach den gängigen Löschregeln nur befristet gespeichert. Danach ist der Eintrag zu entfernen.

Was Sie vorbereiten sollten

Halten Sie die Auskunft der Auskunftei bereit, dazu Belege zur strittigen Forderung — etwa Zahlungsnachweise, Kündigungen oder Korrespondenz mit dem Gläubiger. Notieren Sie, seit wann der Eintrag besteht und welche Nachteile er Ihnen konkret verursacht hat.

Ein falscher Eintrag verschwindet nicht von allein, und pauschale „Löschdienste” helfen selten weiter. Schildern Sie mir Ihren Fall — ich prüfe, ob der Eintrag angreifbar ist, und setze Berichtigung oder Löschung gezielt durch.

Ihr Fall?

Konkrete Frage zu Datenschutz & Datenrechte?

Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Schildern Sie mir Ihr Anliegen — Sie erhalten eine klare, unverbindliche Ersteinschätzung und wissen, womit Sie rechnen.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: 12. Mai 2026.