DSGVO · Schufa
Ihre Daten, Ihre Rechte — durchgesetzt.
Eine Auskunftei meldet Falsches, ein Unternehmen rückt Ihre Daten nicht heraus, oder es gab eine Datenpanne? Ich prüfe, was rechtlich nicht haltbar ist, und setze Ihre Rechte durch.
Rechtliche Einordnung
Die DSGVO gibt Ihnen klare Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) und unter Umständen Schadensersatz (Art. 82). Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer Rechtsgrundlage verarbeitet werden — fehlt sie, ist die Verarbeitung rechtswidrig.
Bei Auskunfteien wie der Schufa kommt es darauf an, ob ein Eintrag richtig, aktuell und zulässig ist — und wie ein Score technisch zustande kommt. Genau diese technische Ebene sehe ich mir an.
Was ich für Sie tue
- Auskunft und Datenkopie durchsetzen
- Falsche oder unzulässige Einträge berichtigen oder löschen lassen
- Datenpannen bewerten und Ansprüche – auch auf Schadensersatz – prüfen
- Vertretung gegenüber Unternehmen, Auskunfteien und, wenn nötig, der Aufsichtsbehörde
Was Sie vorbereiten sollten
- Den Schriftverkehr, Bescheid oder Eintrag (Screenshot oder PDF)
- Ihre bisherige Selbstauskunft, falls vorhanden
- Datum und kurzer Ablauf: Was ist wann passiert?
Häufige Fragen
Eine Auskunftei meldet falsche Daten über mich. Was kann ich tun?
Falsche Einträge müssen berichtigt oder gelöscht werden. Ich fordere die Korrektur an und setze eine Frist — notfalls über die Aufsichtsbehörde.
Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, mir Auskunft zu geben?
In der Regel einen Monat. Reagiert es nicht oder unvollständig, lässt sich der Anspruch durchsetzen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.