Abmahnung · Lizenz
Abmahnung erhalten? Erst prüfen, dann handeln.
Eine Abmahnung wegen Filesharing, eines Bildes oder Musik in Social Media landet schnell im Briefkasten — mit kurzer Frist und hoher Forderung. Bitte nichts unterschreiben und nicht vorschnell zahlen.
Rechtliche Einordnung
Nicht jede Abmahnung trägt. Zu prüfen sind die Berechtigung des Abmahnenden, die Rechteinhaberschaft, der angesetzte Streitwert und vor allem die vorformulierte Unterlassungserklärung — sie ist oft zu weit gefasst.
Umgekehrt schütze ich Ihre eigenen Werke, Bilder, Musik und Lizenzen und gehe gegen unberechtigte Nutzung vor.
Was ich für Sie tue
- Abmahnung prüfen: berechtigt, überzogen oder unbegründet?
- Modifizierte Unterlassungserklärung formulieren statt blind unterschreiben
- Forderung und Streitwert verhandeln oder abwehren
- Eigene Rechte an Bildern, Musik, Texten und Software durchsetzen
Was Sie vorbereiten sollten
- Das vollständige Abmahnschreiben inklusive Anlagen
- Die gesetzte Frist
- Was wurde wo genutzt oder geteilt — und haben Sie schon reagiert?
Häufige Fragen
Muss ich die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Meist nicht in der vorformulierten Fassung. Eine modifizierte Erklärung reicht oft und vermeidet überzogene Vertragsstrafen.
Soll ich den geforderten Betrag einfach zahlen?
Nicht vorschnell. Häufig sind Streitwert und Forderung verhandelbar — oder die Abmahnung trägt schon dem Grunde nach nicht.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.