Bild aus einer Datenbank oder Suchmaschine
Ein Foto wurde aus einer Bilddatenbank, Suchmaschine, fremden Website oder einem früheren Projekt übernommen.

Bildrechte · Abmahnung
Ich prüfe Rechtekette, Lizenz, Nutzung, Forderung und Frist und entwickle die passende Reaktion für Ihren Fall.
Jetzt wichtig
Sichern Sie zuerst Belege und Frist. Eine Entfernung allein erledigt die geltend gemachten Ansprüche nicht automatisch.
Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, Umschlag und die vorgeschlagene Unterlassungserklärung vollständig auf.
Sichern Sie URL, Darstellung, Veröffentlichungszeitraum und die verwendete Bilddatei, bevor Sie Änderungen vornehmen.
Sichern Sie Rechnung, Lizenzkonto, Vertrag, E-Mails und die damals geltenden Lizenzbedingungen.
Eine Unterlassungserklärung kann langfristig binden und bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen.
Laufende Frist? Tragen Sie das Fristdatum im Formular ein und nennen Sie die vorhandenen Unterlagen.
Passungsprüfung anfragenFotografien können als Lichtbildwerke geschützt sein. Auch einfache Lichtbilder genießen nach § 72 UrhG Schutz. Trotzdem muss der Anspruchsteller darlegen können, dass er die geltend gemachten Rechte besitzt und welche konkrete Nutzung beanstandet wird.
Eine vorhandene Lizenz ist ein wichtiger Ausgangspunkt, beantwortet aber nicht jede Frage. Entscheidend sind die bei Erwerb geltenden Bedingungen, der gebuchte Nutzungsumfang, Medium, Dauer, Bearbeitung und mögliche Vorgaben zur Urheberbenennung.
Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten folgen unterschiedlichen Voraussetzungen. Auch die Rechte einer abgebildeten Person können zusätzlich betroffen sein. Deshalb werden Rechtekette, Nutzung und einzelne Forderungspositionen nicht pauschal, sondern anhand der Unterlagen geprüft.
Ein Foto wurde aus einer Bilddatenbank, Suchmaschine, fremden Website oder einem früheren Projekt übernommen.
Die Gegenseite behauptet, Medium, Dauer, Reichweite, Bearbeitung oder Werbenutzung seien nicht von der Lizenz umfasst.
Fotograf oder Agentur verlangt Ansprüche, weil die vereinbarte oder gesetzlich geschuldete Namensnennung fehlt.
Das Bild war auf einer Website, in einem Shop, Newsletter, Social-Media-Beitrag oder einer Werbeanzeige eingebunden.
Ablauf
Sie schildern Bildnutzung, Frist und vorhandene Lizenzunterlagen. Ich kläre kostenfrei, ob ich das Anliegen übernehmen kann.
Vor einer rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot und entscheiden über die Beauftragung.
Rechtekette, Lizenz, Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten werden anhand der vollständigen Unterlagen eingeordnet.
Sie erhalten eine klare Empfehlung für die fristgerechte Antwort und die erforderlichen nächsten Schritte.
Anliegen digital übermitteln
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie die wesentlichen vorhandenen Unterlagen. In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Die Passungsprüfung enthält noch keine Rechtsberatung.
Kostenklarheit vorab: Vor einer kostenpflichtigen rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Gesetzte oder gerichtliche Fristen laufen weiter, bis ich die Übernahme ausdrücklich bestätigt habe.
Ihre Anfrage ist eingegangen.
In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Sie enthält noch keine Rechtsberatung. Mit dem Absenden ist kein Mandatsverhältnis zustande gekommen.
Die Anfrage konnte noch nicht versendet werden.
Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie an mail@roderer.de.
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.
Fotografien können als Lichtbildwerke geschützt sein; auch einfache Lichtbilder genießen nach § 72 UrhG Schutz. Trotzdem müssen Anspruchsberechtigung und die konkrete beanstandete Nutzung geprüft werden.
Eine Lizenz ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Maßgeblich sind aber die damals geltenden Bedingungen, der konkrete Account, Nutzungszweck, Kanal, Zeitraum und mögliche Vorgaben zur Urheberbenennung.
Das Urheberrecht schützt die Anerkennung der Urheberschaft. Ob eine Benennung erforderlich war und welche Folgen ihr Fehlen hat, hängt zusätzlich von Lizenzvertrag, Nutzung und Umständen ab.
In Betracht kommen insbesondere Beseitigung und Unterlassung, bei Verschulden Schadensersatz sowie bei einer berechtigten, formgerechten Abmahnung erforderliche Aufwendungen. Bestand und Höhe sind getrennt zu prüfen.
Nicht zwingend. Eine Entfernung kann die weitere Nutzung beenden, beseitigt aber nicht automatisch bereits entstandene Ansprüche oder eine behauptete Wiederholungsgefahr.
Erst nach Prüfung von Anspruch, Reichweite und Vertragsstrafenrisiko. Eine zu weit gefasste Erklärung kann über die konkrete Bildnutzung hinausreichen.
Neben dem Urheberrecht können das Recht am eigenen Bild und Persönlichkeitsrechte betroffen sein. Einwilligung, gesetzliche Ausnahmen und berechtigte Interessen müssen im konkreten Kontext geprüft werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.