Filesharing- oder Stremio-Abmahnung
Eine Kanzlei verlangt Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten wegen eines Films oder einer Serie.
Urheberrecht · Abmahnungen und Lizenzen
Sie haben eine Filesharing- oder Stremio-Abmahnung erhalten, sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben oder streiten über Bilder, Musik, Videos oder Lizenzen? Ich sichere zuerst Frist und Sachverhalt, prüfe Forderung und Belege und entwickle eine Reaktion, die zu Ihrem konkreten Fall passt.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Eine Kanzlei verlangt Unterlassung, Schadensersatz und Anwaltskosten wegen eines Films oder einer Serie.
Eine Agentur, ein Fotograf oder Rechteinhaber verlangt Auskunft, Lizenzzahlung oder Entfernung.
Texte, Fotos, Software oder andere Werke werden ohne ausreichende Erlaubnis verwendet.
Ein Beitrag, Bild oder Video verletzt möglicherweise Persönlichkeits-, Urheber- oder Medienrechte.
Rechtliche Einordnung
Eine urheberrechtliche Abmahnung soll einen Streit grundsätzlich vor einem Gerichtsverfahren klären. Nach § 97a UrhG muss sie unter anderem die beanstandete Rechtsverletzung genau bezeichnen, Zahlungsansprüche aufschlüsseln und erkennen lassen, wenn die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich weiter reicht als der Vorwurf. Ob die Abmahnung berechtigt, formell wirksam und der Höhe nach nachvollziehbar ist, muss am vollständigen Schreiben geprüft werden.
Bei Filesharing-Abmahnungen stehen regelmäßig technische Zuordnung, Internetanschluss, tatsächliche Nutzung und die Personen im Haushalt im Mittelpunkt. Die Zuordnung einer IP-Adresse zum Anschluss beantwortet nicht automatisch jede Frage zur Verantwortlichkeit. Gleichzeitig darf eine kurze Frist nicht ignoriert werden, weil ein gerichtliches Eilverfahren zusätzliche Kosten verursachen kann.
Stremio ist zunächst eine Medienanwendung. Rechtlich entscheidend ist, aus welcher Quelle ein Inhalt stammt und ob ein Add-on im Hintergrund per Peer-to-Peer Daten nicht nur abruft, sondern zugleich weiterverteilt. Wer eine Stremio-Abmahnung erhält, sollte die konkrete Nutzung und die technischen Angaben im Schreiben prüfen lassen, statt aus allgemeinen Aussagen zur App auf den Einzelfall zu schließen.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Ich ordne Nutzung, Rechtekette, Forderung und gewünschtes Ergebnis ein und grenze daraus den passenden Prüfungsumfang ab.
Prüfung von IP-Zuordnung, behauptetem Werk, Anschluss- und Nutzungssituation, Schadensersatz, Anwaltskosten und Unterlassungsanspruch.
Zur Filesharing-PrüfungEine Erklärung kann lange binden und Vertragsstrafen auslösen. Ich prüfe, ob sie erforderlich ist und wie eng sie gefasst werden kann.
Zur AbmahnungsprüfungNutzungsumfang, Urheberbenennung, Bearbeitung, Plattformlizenz und mögliche Ansprüche hängen von Quelle und vereinbarter Lizenz ab.
Zur BildabmahnungBei Musik und Bewegtbild sind häufig mehrere Rechte betroffen. Ich ordne Nutzung, Lizenzkette und behauptete Reichweite ein.
Bei unberechtigter Übernahme sichere ich Belege und prüfe Auskunft, Unterlassung, Lizenzschaden und eine wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung.
Bei Veröffentlichungen geht es oft um das Verhältnis von Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung, Bildnisrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsschutz.
Zum MedienrechtZuerst werden Frist, vollständiges Schreiben, Anlagen und bisherige Reaktionen erfasst. Gegenüber der Gegenseite sollten Sie vorher nichts einräumen.
Ich gleiche Werk, Zeitpunkt, IP-Daten, Anschluss, mögliche Nutzer und die rechtlichen Forderungen miteinander ab.
Je nach Befund geht es um Zurückweisung, begrenzte Unterlassungserklärung, Verhandlung oder eine andere gezielte Antwort.
Ich führe die Korrespondenz, überwache Fristen und bespreche vor jedem weiteren Schritt Kosten, Chancen und Risiken.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Nennen Sie Absender, Aktenzeichen und Frist. Den sicheren Übermittlungsweg für das vollständige Schreiben erhalten Sie nach der kostenfreien Passungsprüfung.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.