Unwahre Tatsachenbehauptung
Ein Beitrag, Post oder Kommentar stellt einen überprüfbaren Vorgang falsch dar und beeinträchtigt Ihren Ruf oder den Ruf Ihres Unternehmens.
Urheberrecht · Medienrecht
Ein Online-Beitrag, eine Bewertung oder ein Pressebericht beeinträchtigt Sie oder Ihr Unternehmen? Ich prüfe Aussage, Kontext, Belege und Beteiligte und ordne ein, welche Reaktion zur konkreten Veröffentlichung passt.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Ein Beitrag, Post oder Kommentar stellt einen überprüfbaren Vorgang falsch dar und beeinträchtigt Ihren Ruf oder den Ruf Ihres Unternehmens.
Eine Online-Bewertung enthält konkrete Vorwürfe, lässt sich keinem Vorgang zuordnen oder vermischt Tatsachen mit herabsetzender Kritik.
Ihr Bildnis wird ohne erkennbare Einwilligung in sozialen Netzwerken, auf einer Website oder in einer Berichterstattung verwendet.
Vor oder nach einer Veröffentlichung soll geprüft werden, ob Stellungnahme, Korrektur, Unterlassung oder Gegendarstellung in Betracht kommt.
Rechtliche Einordnung
Im Medienrecht steht zunächst die konkrete Veröffentlichung im Mittelpunkt. Eine Tatsachenbehauptung ist grundsätzlich dem Beweis zugänglich, während eine Meinung durch Wertung geprägt ist. Viele Aussagen enthalten beides; deshalb entscheidet der vollständige Kontext und nicht ein einzelnes Schlagwort.
Persönlichkeits- und Unternehmensrechte stehen der Meinungs-, Presse-, Informations- oder Kunstfreiheit gegenüber. Bei Bildern kommen das Recht am eigenen Bild und mögliche Ausnahmen hinzu. Eine rechtliche Reaktion setzt daher eine Abwägung von Aussagegehalt, Anlass, Belegen, Reichweite und betroffenen Interessen voraus.
Autor, Redaktion, Plattform und Hostingdienst haben unterschiedliche Rollen. Möglich sind je nach Fall eine sachliche Kontaktaufnahme, eine präzise Plattformmeldung, Berichtigung, Unterlassung, Gegendarstellung oder ein gerichtliches Eilverfahren. Nicht jedes Mittel passt zu jedem Inhalt.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Ich prüfe die Veröffentlichung aus der Perspektive des konkreten Ziels: Inhalt korrigieren, weitere Verbreitung begrenzen, auf eine Anfrage reagieren oder eine eigene Veröffentlichung absichern.
Aussagegehalt, Tatsachengrundlage, Wertung, Erkennbarkeit und Kontext werden getrennt eingeordnet.
Ich prüfe, welche Beeinträchtigung vorliegt und wie sie gegenüber gegenläufigen Kommunikationsfreiheiten abzuwägen ist.
Einwilligung, gesetzliche Ausnahmen, Informationsinteresse und berechtigte Interessen bestimmen die Zulässigkeit der Veröffentlichung.
Zur BildabmahnungStellungnahmen werden am möglichen Aussagekern ausgerichtet, ohne unbeabsichtigte Zugeständnisse oder zusätzliche Angriffsflächen zu schaffen.
Eine Meldung muss Inhalt, Fundstelle und rechtliche Beanstandung so genau bezeichnen, dass der Dienst sie nachvollziehbar prüfen kann.
Bei Fotos, Texten und Videos können Veröffentlichung, Lizenz und Urheberbenennung gleichzeitig zu prüfen sein.
Zum UrheberrechtWir klären, welche Veröffentlichung betroffen ist, welches Ergebnis Sie erreichen möchten und ob eine Frist oder besondere Eile besteht.
Ich sichere Aussage, URL, Kontext, Belege und Beteiligte und ordne die betroffenen Rechte ein.
Sie erhalten eine verständliche Einordnung der möglichen Reaktionen, ihrer Voraussetzungen und des wirtschaftlich sinnvollen Umfangs.
Nach Ihrer Entscheidung formuliere ich die passende Reaktion und übernehme auf Wunsch die weitere Kommunikation oder Vertretung.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Schildern Sie Fundstelle, Kontext, Beteiligte und vorhandene Fristen. Die kostenfreie Passungsprüfung klärt, ob das Anliegen zu meinen Schwerpunkten passt und ich es übernehmen kann.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.