Kostenlose Ersteinschätzung
Das 15-minütige Videogespräch dient der Orientierung und der Frage, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schildern Sie mir Ihren Fall in einem 15-minütigen Videogespräch. Ich sage Ihnen offen, ob und wie ich Sie unterstützen kann. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ablauf und Abgrenzung
Sie erhalten eine ehrliche Orientierung und wir klären, ob eine Zusammenarbeit passt. Eine Detailprüfung von Unterlagen oder eine verbindliche rechtliche Empfehlung ist nicht Bestandteil des Gesprächs.
Das 15-minütige Videogespräch dient der Orientierung und der Frage, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Die Ersteinschätzung umfasst weder eine Detailprüfung von Unterlagen noch eine verbindliche Handlungsempfehlung.
Eine rechtliche Erstberatung wird gesondert vereinbart und nach RVG oder einem ausdrücklich ausgewiesenen Festpreis vergütet.
Die Buchung begründet kein Mandat und bestätigt keine Übernahme gesetzter oder gerichtlicher Fristen.
Ihre Angaben werden nur für den jeweils beschriebenen Kontakt- oder Buchungszweck verarbeitet. Einzelheiten stehen in den Datenschutzhinweisen.
Vor dem Termin
Ein kurzer Überblick vorab hilft, die Gesprächszeit für die wichtigen Punkte zu nutzen.
Nennen Sie bei der Buchung das zentrale Problem und Ihr Ziel. Vertrauliche Details oder umfangreiche Unterlagen sind für die Ersteinschätzung nicht erforderlich.
Läuft bereits eine Frist, etwa nach einer Abmahnung oder einem behördlichen Schreiben, schildern Sie Ihr Anliegen zusätzlich sofort über das Kontaktformular. Eine Terminbuchung bestätigt keine Fristübernahme.
Kontaktformular öffnenNennen Sie die vorhandenen Dokumente, ohne sie unaufgefordert zu übermitteln. Eine Detailprüfung findet in der kostenlosen Ersteinschätzung nicht statt; falls Unterlagen benötigt werden, erhalten Sie einen sicheren Übermittlungsweg.
Die kostenlose Ersteinschätzung ersetzt keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Erstberatung ist grundsätzlich kostenpflichtig; dafür gelten die vorab mitgeteilten RVG-Gebühren oder ein ausdrücklich ausgewiesener Festpreis. In dringenden Fällen und bei laufenden Fristen ist die bloße Terminbuchung nicht ausreichend.