Die nachfolgenden Bedingungen gelten für meine anwaltliche Tätigkeit, wenn ich Sie vor Abschluss des Mandats auf ihre Geltung hingewiesen und Ihnen die Möglichkeit gegeben habe, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen, und Sie mit ihrer Geltung einverstanden sind.
01 Geltung und individuelle Absprachen
Diese Mandatsbedingungen gelten für den jeweils vereinbarten anwaltlichen Auftrag. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften und Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
02 Beginn des Mandats
Eine Kontaktaufnahme, eine Terminbuchung, das Absenden eines Formulars oder eine automatische Eingangsbestätigung begründen noch kein Mandatsverhältnis.
Ein Mandat entsteht erst, wenn ich die Übernahme ausdrücklich bestätige oder Sie und ich die Mandatsübernahme auf andere Weise eindeutig vereinbaren. Bis dahin sollten Sie davon ausgehen, dass ich keine Fristen überwache und noch keine rechtliche Prüfung vornehme. Auf laufende oder drohende Fristen weisen Sie mich bitte bereits bei der ersten Kontaktaufnahme deutlich hin.
Vor einer Mandatsannahme prüfe ich, ob ein berufsrechtlicher Interessenkonflikt besteht. Hierfür benötige ich insbesondere die Namen der beteiligten Personen und Unternehmen. Kann ich das Mandat nicht übernehmen, teile ich Ihnen dies unverzüglich mit.
03 Gegenstand und Umfang meiner Tätigkeit
Gegenstand und Umfang meiner Tätigkeit richten sich nach der jeweiligen Mandatsbestätigung und den dazu getroffenen individuellen Vereinbarungen.
Meine Beratung bezieht sich auf das in Deutschland geltende Recht einschließlich des hier unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union. Die Prüfung ausländischer Rechtsordnungen erfolgt nur, wenn ich dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbare.
Steuerliche, betriebswirtschaftliche oder technische Bewertungen sind nur Teil des Mandats, wenn ich dies mit Ihnen ausdrücklich vereinbare. Soweit erforderlich, empfehle ich die zusätzliche Beratung durch entsprechend qualifizierte Personen.
Ich schulde eine sorgfältige rechtliche Beratung und Vertretung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg. Eine Beratung berücksichtigt den Sachverhalt und die Rechtslage, die mir im Zeitpunkt der Bearbeitung bekannt sind. Eine Beobachtung späterer Rechtsänderungen gehört nur dann zum Auftrag, wenn ich dies mit Ihnen vereinbare oder das laufende Mandat sie erfordert.
Ich kann Mitarbeitende und unter den gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig ausgewählte Dienstleister in die Bearbeitung einbeziehen. Für die anwaltliche Bearbeitung bleibe ich verantwortlich. Soll ein weiterer Rechtsanwalt oder ein anderer Berufsträger eingeschaltet werden und können dadurch zusätzliche Kosten entstehen, stimme ich dies vorher mit Ihnen ab.
04 Meine Tätigkeit und Ihre Mitwirkung
Ich bearbeite das Mandat in angemessener Zeit und unterrichte Sie über die für den Fortgang wesentlichen Vorgänge.
Sie unterstützen die Bearbeitung, indem Sie mir die erheblichen Tatsachen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig mitteilen und die erforderlichen Unterlagen möglichst vollständig und lesbar zur Verfügung stellen.
Änderungen Ihrer Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Erreichbarkeit teilen Sie mir bitte unverzüglich mit.
Entwürfe und Sachverhaltsdarstellungen, die ich Ihnen zur Abstimmung übermittle, prüfen Sie bitte auf tatsächliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Meine anwaltlichen Pflichten und meine Verantwortung für die rechtliche Bearbeitung werden dadurch nicht eingeschränkt.
Eigene Erklärungen gegenüber Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder anderen Beteiligten können Auswirkungen auf das Mandat haben. Bitte stimmen Sie solche Schritte nach Möglichkeit vorher mit mir ab oder informieren Sie mich unverzüglich darüber.
05 Verschwiegenheit, Datenschutz und Kommunikation
Ich bin zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Eine Offenlegung mandatsbezogener Informationen erfolgt nur, soweit sie gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist, Sie mich hierzu wirksam ermächtigt haben oder sie zur zulässigen Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist.
Mitarbeitende und von mir eingesetzte Dienstleister werden entsprechend den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben ausgewählt und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
Für vertrauliche Unterlagen stelle ich nach Möglichkeit einen sicheren Übermittlungsweg zur Verfügung. Bei unverschlüsselter E-Mail-Kommunikation verbleiben Risiken für die Vertraulichkeit. Wenn Sie diesen Kommunikationsweg vorschlagen oder beginnen und ihn nach diesem Hinweis fortsetzen, darf ich ihn für die weitere Kommunikation verwenden. Sie können dem jederzeit für die Zukunft widersprechen und einen anderen verfügbaren Kommunikationsweg vereinbaren.
06 Vergütung, Auslagen und Vorschüsse
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, soweit ich mit Ihnen keine wirksame abweichende Vergütungsvereinbarung treffe.
Soweit sich gesetzliche Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, hängt ihre Höhe vom wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit ab und nicht allein vom zeitlichen Aufwand. Hierauf weise ich vor Übernahme eines solchen Mandats ausdrücklich hin.
Eine Vergütungsvereinbarung wird, soweit § 3a Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anwendbar ist, gesondert und in Textform getroffen. Sie weist insbesondere darauf hin, dass ein Gegner, ein anderer Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Erstattungsfall regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Wird für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen und sind Sie Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz höchstens 190 Euro. Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen können hinzukommen. Die kostenfreie Passungsprüfung klärt, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann; sie enthält noch keine rechtliche Beratung.
Ich kann für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen.
Ihre Verpflichtung zur Zahlung meiner Vergütung besteht unabhängig davon, ob ein Gegner, eine Rechtsschutzversicherung oder ein anderer Dritter Kosten erstattet. Gesetzliche oder individuell vereinbarte Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Gerichts-, Behörden-, Sachverständigen-, Übersetzungs- oder sonstige Drittkosten können zusätzlich entstehen. Soweit sie vorhersehbar sind, informiere ich Sie hierüber.
07 Rechtsschutzversicherung
Eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und die weitere Korrespondenz mit dem Versicherer übernehme ich nur aufgrund eines ausdrücklichen gesonderten Auftrags.
Soweit hierfür geschützte Informationen übermittelt werden müssen, hole ich die erforderliche fallbezogene Ermächtigung ein. Ob für die Bearbeitung der Deckungsanfrage eine zusätzliche Vergütung anfällt, kläre ich mit Ihnen, bevor eine kostenpflichtige zusätzliche Tätigkeit beginnt.
Eine Deckungszusage ändert nichts an Ihrer eigenen Vergütungspflicht. Umfang und Bedingungen des Versicherungsschutzes richten sich ausschließlich nach Ihrem Versicherungsvertrag und der Entscheidung des Versicherers.
08 Fremdgelder und andere Vermögenswerte
Fremdgelder und andere für Sie bestimmte Vermögenswerte leite ich unverzüglich an die berechtigte Person weiter. Ist eine sofortige Weiterleitung nicht möglich, behandle ich die Gelder nach den gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.
Eine abweichende Vereinbarung wird nur in Textform und innerhalb der berufsrechtlich zulässigen Grenzen getroffen. Eigene Forderungen verrechne ich nicht mit Geldern, die zweckgebunden für Dritte bestimmt sind.
09 Beendigung und Widerruf des Mandats
Sie können das Mandat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften jederzeit beenden. Eine besondere Form ist hierfür grundsätzlich nicht erforderlich. Zur sicheren Zuordnung und Dokumentation empfehle ich eine Erklärung in Textform oder über die Seite Mandat kündigen.
Auch ich kann das Mandat unter den gesetzlichen Voraussetzungen beenden. Ohne wichtigen Grund beende ich es nicht zu einem Zeitpunkt, in dem Sie Ihre Interessen nicht rechtzeitig anderweitig wahrnehmen lassen können.
Bei Beendigung informiere ich Sie über mir bekannte, unmittelbar bevorstehende Fristen und die erforderlichen nächsten Schritte. In gerichtlichen Verfahren kann die Beendigung gegenüber Gericht und Gegenseite besonderen gesetzlichen Regeln unterliegen. Insbesondere kann in einem Anwaltsprozess die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts erforderlich sein.
Die bis zur Beendigung entstandene Vergütung und ihre Abrechnung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und einer gegebenenfalls getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher ist von der Kündigung des Mandats zu unterscheiden. Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Mandat ein Widerrufsrecht, erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vor Vertragsschluss und mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Erklärung des Widerrufs finden Sie unter Mandat widerrufen.
Verlangen Sie ausdrücklich, dass ich vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Tätigkeit beginne, kann im Falle eines späteren Widerrufs nach Maßgabe des Gesetzes Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
10 Handakten und Unterlagen
Ich bewahre die Handakte grundsätzlich sechs Jahre auf. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten und eine erforderliche Aufbewahrung zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen bleiben unberührt.
Unterlagen, die ich von Ihnen oder für Sie erhalten habe, gebe ich Ihnen im gesetzlichen Umfang auf Verlangen heraus. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. Fordere ich Sie zur Abholung herauszugebender Unterlagen auf und holen Sie diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Zugang der Aufforderung ab, gelten die gesetzlichen Erleichterungen des § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung.
Nach Ablauf der maßgeblichen Aufbewahrungsfristen können Papierakten und elektronische Akten datenschutzgerecht vernichtet beziehungsweise gelöscht werden.
11 Verbraucherschlichtung
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern:
Schlichtungsstelle der RechtsanwaltschaftRauchstraße 26
10787 Berlin
schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Ich bin weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12 Unwirksame Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Mandatsbedingungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, bleibt das Mandatsverhältnis im Übrigen wirksam. An die Stelle der betreffenden Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.