Veranstaltungs- oder Künstlervertrag
Leistung, Vergütung, Technik, Rechte, Ausfallrisiken und Zuständigkeiten sollen vor dem Termin klar verteilt werden.
Vertragsrecht · Veranstaltungsrecht
Bei Veranstaltungen greifen Verträge, Termine, Rechte und Verantwortungsbereiche ineinander. Ich prüfe Ihre Rolle, die Vertragskette und den konkreten Konflikt und grenze ein sinnvolles Vorgehen ab.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Leistung, Vergütung, Technik, Rechte, Ausfallrisiken und Zuständigkeiten sollen vor dem Termin klar verteilt werden.
Eine Veranstaltung fällt aus, wird verlegt oder kann nur verändert stattfinden. Zu prüfen sind Vertrag, Ursache und Folgen für die Beteiligten.
Ein Schaden, eine Verletzung oder ein Organisationsfehler wirft Fragen nach Verantwortungsbereichen und Versicherungsschutz auf.
Erstattung, Verbraucherinformation, Musik, Foto, Video, Besucherdaten oder behördliche Vorgaben müssen zum Veranstaltungsmodell passen.
Rechtliche Einordnung
Veranstaltungsrecht ist kein einzelnes Gesetz. Je nach Fall greifen Vertrags- und Haftungsrecht, Verbraucherrecht, Urheber- und Persönlichkeitsrecht, Datenschutz sowie öffentlich-rechtliche Vorgaben ineinander. Ausgangspunkt sind deshalb Veranstaltungsformat, Beteiligte und Vertragskette.
Bei Absage oder Verschiebung ist nicht allein das Ereignis entscheidend. Zu prüfen sind geschuldete Leistung, Ursache, vertragliche Risikoverteilung, mögliche Ersatzleistung und die gesetzlichen Folgen für Vergütung und weitere Ansprüche.
Für Tickets zu termingebundenen Freizeitveranstaltungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein. Davon zu trennen sind freiwillige Rückgabe- oder Umbuchungsregeln und Ansprüche, wenn die Veranstaltung abgesagt oder wesentlich verändert wird.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Ich ordne das Anliegen anhand Ihrer Rolle, des Veranstaltungstermins, der Vertragsunterlagen und des gewünschten Ergebnisses ein.
Leistung, Vergütung, Technik, Mitwirkung, Rechte, Haftung und Folgen einer Absage werden nachvollziehbar geregelt.
Vertrag, Ursache, Ersatzleistung, Rückabwicklung und mögliche Gegenansprüche werden getrennt geprüft.
Pflichtenkreis, Gefahrenquelle, Organisation, Verschulden und Versicherungsschutz werden den Beteiligten zugeordnet.
Ticketbedingungen, Gebühren, Vertriebskanäle, Erstattungen und Informationen müssen zum konkreten Angebot passen.
Nutzungsrechte, Einwilligungen und Persönlichkeitsrechte werden für Bühne, Livestream und spätere Werbung eingeordnet.
Zum UrheberrechtJe nach Format können Anzeigen, Erlaubnisse, Sicherheitskonzepte oder weitere behördliche Anforderungen erforderlich sein.
Wir klären Ihre Rolle, den Veranstaltungstermin, das gewünschte Ergebnis und bereits laufende Fristen.
Ich ordne Hauptvertrag, AGB, Angebote, Rider, Buchungsbestätigungen, Genehmigungen und Kommunikation in der Vertragskette ein.
Sie erhalten eine Einordnung von Risiken, Ansprüchen, Gegenargumenten und einem sinnvoll abgegrenzten Prüfungs- oder Gestaltungsumfang.
Nach Ihrer Entscheidung gestalte oder überarbeite ich Verträge und übernehme auf Wunsch Verhandlung, Abwehr oder Durchsetzung.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Schildern Sie Ihre Rolle, Veranstaltung, Vertragskette und vorhandene Fristen. Die kostenfreie Passungsprüfung klärt, ob das Anliegen zu meinen Schwerpunkten passt und ich es übernehmen kann.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.