Software- oder SaaS-Vertrag
Leistung, Abnahme, Verfügbarkeit, Haftung, Datenexport oder Exit sind unklar oder ein Projekt gerät in Streit.
IT- und KI-Recht · Verträge und digitale Produkte
Bei Softwareverträgen, digitalen Produkten und dem Einsatz künstlicher Intelligenz greifen Technik und Recht ineinander. Ich prüfe Verträge, Datenflüsse und regulatorische Anforderungen und entwickle daraus ein Vorgehen, das zu Ihrem Projekt passt.
Typische Situationen
Die erste Einordnung richtet sich nach Ihrem konkreten Problem und dem Ergebnis, das Sie erreichen möchten.
Leistung, Abnahme, Verfügbarkeit, Haftung, Datenexport oder Exit sind unklar oder ein Projekt gerät in Streit.
Ein KI-Tool soll eingeführt werden und Verantwortlichkeiten, Datenflüsse, AI Act und interne Regeln sind offen.
Ein geschäftlich wichtiger Zugang wurde eingeschränkt, gekündigt oder ohne nachvollziehbare Begründung deaktiviert.
Verträge, Datenschutzhinweise und Pflichten sollen vor dem Launch zum Produkt und zu den Beteiligten passen.
Rechtliche Einordnung
IT-Recht und Internetrecht sind keine einzelnen Gesetze. Je nach Projekt greifen Vertragsrecht, Urheberrecht, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisschutz und besondere europäische Regeln zusammen. Deshalb beginnt eine belastbare Beratung nicht mit einem Mustervertrag, sondern mit Rollen, Leistungsbeschreibung, Datenfluss und dem wirtschaftlichen Ziel.
Bei Software- und SaaS-Verträgen sind insbesondere Leistungsumfang, Mitwirkung, Abnahme, Service Level, Änderungsprozess, Rechte an Arbeitsergebnissen, Haftung, Laufzeit und Exit zu klären. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung, Unterauftragnehmer und mögliche Drittlandtransfers zusätzlich in die Architektur passen.
Die KI-Verordnung (AI Act) unterscheidet Rollen und Risikostufen und enthält Verbote, besondere Anforderungen an Hochrisiko-Systeme sowie Transparenz- und Organisationspflichten. Welche Pflichten ein Unternehmen treffen, hängt vom konkreten Einsatz und seiner Rolle ab. Datenschutz, Arbeitsrecht, Urheberrecht und vertragliche Verantwortung bleiben daneben relevant.
Prüfungsumfang
Leistungsbereiche
Der Schwerpunkt liegt auf überschaubaren, umsetzbaren Projekten für Selbstständige und kleine Unternehmen sowie auf konkreten Konflikten mit digitalen Diensten.
Prüfung und Gestaltung von Leistungsbeschreibung, Abnahme, SLA, Change Requests, Nutzungsrechten, Haftung, Laufzeit und Exit.
Einordnung von Rolle und Risiko, Bestandsaufnahme der Systeme sowie praxistaugliche Zuständigkeiten, Freigaben und interne KI-Richtlinien.
Drei Grundlagen für KI im UnternehmenDatenflüsse, Auftragsverarbeitung, Datenschutzhinweise, Einwilligungen und Löschung werden in Produkt und Prozess übersetzt.
Zum DatenschutzrechtPrüfung von Sperrgrund, AGB, Begründung, Beschwerdewegen sowie Ansprüchen auf Zugang, Datenexport oder Wiederherstellung.
Zur Hilfe bei KontosperrungenNutzungsrechte an Software, Code, Daten, Bildern und KI-Ausgaben werden passend zu Entwicklung, Vertrieb und Zusammenarbeit geregelt.
Ich prüfe, welche Pflichten aus DSA, AI Act oder anderen Digitalrechtsakten das konkrete Angebot tatsächlich betreffen.
Sie schildern Beteiligte, Leistung, Daten, Schnittstellen, wirtschaftliches Ziel und den aktuellen Stand des Projekts oder Konflikts.
Nicht jedes theoretische Risiko ist gleich wichtig. Ich ordne Pflichten nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Umsetzungsaufwand.
Das Ergebnis ist ein verhandelbarer Vertrag, eine konkrete Stellungnahme oder ein umsetzbarer Plan mit Verantwortlichkeiten.
Auf Wunsch begleite ich Abstimmungen mit Anbieter, Kunde, Plattform oder Projektpartner und passe Dokumente an den finalen Prozess an.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.
Beschreiben Sie Produkt, Vertragspartner, eingesetzte Technik und die Entscheidung, die Sie treffen müssen. So lässt sich der Prüfungsumfang sinnvoll abgrenzen.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis und bestätigt keine Fristübernahme.