Torrent- oder P2P-Nutzung behauptet
Ein Film, eine Serie, Musik oder Software soll über eine öffentliche IP-Adresse in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten worden sein.

Urheberrecht · Filesharing
Ich ordne Frist, technischen Vorwurf, Anschlussnutzung, Unterlassung und Zahlungsforderung ein und entwickle nach einer Beauftragung die passende Reaktion.
Jetzt wichtig
Nehmen Sie die Frist ernst, ohne Forderung oder vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu akzeptieren.
Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, Umschlag und die konkret gesetzte Frist vollständig auf.
Eine Unterlassungserklärung kann langfristig binden und bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen.
Notieren Sie Geräte, Personen mit Zugang, Programme, Apps und Add-ons, ohne Vermutungen als Tatsachen darzustellen.
Telefonische oder schriftliche Angaben an die Gegenseite lassen sich später oft nur schwer korrigieren.
Laufende Frist? Tragen Sie das Fristdatum im Formular ein und nennen Sie die vorhandenen Unterlagen.
Passungsprüfung anfragenBei einer typischen Filesharing-Abmahnung wird behauptet, ein geschütztes Werk sei über einen Internetanschluss in einem Peer-to-Peer-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht worden. Im Raum stehen meist Unterlassung, Schadensersatz und Abmahnkosten. Diese Positionen haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen getrennt geprüft werden.
Der umgangssprachliche Begriff Streaming sagt noch nicht, welches Protokoll verwendet wurde. Bei BitTorrent/P2P können Daten während des Abrufs zugleich an andere Teilnehmer übertragen werden. Für die Einordnung zählen daher Quelle, Add-on, Übertragungsweg, Gerät und die Personen, die den Anschluss nutzen konnten.
Eine Abmahnung muss den Vorwurf verständlich bezeichnen, Zahlungsansprüche aufschlüsseln und eine möglicherweise zu weit gefasste Unterlassungsverpflichtung kenntlich machen (§ 97a UrhG). Formale Einwände und die behauptete Rechtsverletzung sind trotzdem getrennt zu betrachten.
Ein Film, eine Serie, Musik oder Software soll über eine öffentliche IP-Adresse in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten worden sein.
Es ist unklar, ob ein direkter Stream oder eine torrentbasierte Quelle verwendet wurde und welche Daten dabei übertragen wurden.
Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste konnten den Anschluss oder einzelne Geräte im behaupteten Zeitraum nutzen.
Eine Kanzlei fordert eine Erklärung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten innerhalb einer kurzen Frist.
Ablauf
Sie nennen Absender, Werk, Frist und Nutzungssituation. Ich kläre kostenfrei, ob ich das Anliegen übernehmen kann.
Vor einer rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot und entscheiden über die Beauftragung.
Technische Ermittlung, Anschlussnutzung, Anspruchsberechtigung, Unterlassung und Forderung werden getrennt geprüft.
Sie erhalten eine klare Empfehlung für die fristgerechte Antwort und die wirtschaftlich sinnvollen nächsten Schritte.
Anliegen digital übermitteln
Schildern Sie kurz, worum es geht, und nennen Sie die wesentlichen vorhandenen Unterlagen. In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Die Passungsprüfung enthält noch keine Rechtsberatung.
Kostenklarheit vorab: Vor einer kostenpflichtigen rechtlichen Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Die Anfrage begründet noch kein Mandatsverhältnis. Gesetzte oder gerichtliche Fristen laufen weiter, bis ich die Übernahme ausdrücklich bestätigt habe.
Ihre Anfrage ist eingegangen.
In der kostenfreien Passungsprüfung kläre ich, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann. Sie enthält noch keine Rechtsberatung. Mit dem Absenden ist kein Mandatsverhältnis zustande gekommen.
Die Anfrage konnte noch nicht versendet werden.
Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie an mail@roderer.de.
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Für die rechtliche Bewertung sind Ihr konkreter Sachverhalt und die vollständigen Unterlagen maßgeblich.
Nicht ungeprüft. Eine Unterlassungserklärung kann langfristig binden und bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen. Ob eine Erklärung sinnvoll ist und wie weit sie reichen darf, hängt vom konkreten Vorwurf und der Verteidigung ab.
Eine Zahlung ist keine geeignete Standardreaktion. Zunächst sollten Anschlusszuordnung, mögliche Täterschaft und die einzelnen Forderungspositionen geprüft werden. Danach lässt sich zwischen Zurückweisung, Verhandlung und Zahlung abwägen.
Die Software als solche ist nicht pauschal illegal. Entscheidend sind Inhalt, Quelle, Add-on und Übertragungsweg. Stremio unterstützt auch BitTorrent; bei torrentbasierten Quellen können Daten während des Abrufs zugleich an andere Teilnehmer weitergegeben werden.
Eine belastbare Prozentzahl gibt es nicht. Bei BitTorrent/P2P kann die öffentliche IP-Adresse im Schwarm sichtbar sein und zugleich ein Upload erfolgen. Ein direkter Stream funktioniert technisch anders, ist aber nicht automatisch rechtmäßig oder jeder Ermittlung entzogen.
Nein. Die Anschlussinhaberschaft beantwortet die Täterfrage nicht automatisch. Im Streitfall kann aber eine sekundäre Darlegungslast entstehen. Dann kommt es auf konkreten, wahrheitsgemäßen Vortrag zu Mitnutzern, Zugangsmöglichkeiten und den Umständen des Falls an.
Weitere selbstständige Nutzer können für die Verteidigung wichtig sein. Eine abstrakte Behauptung reicht jedoch nicht immer. Zugangsmöglichkeiten, vorhandene Geräte und das Wissen zum fraglichen Zeitpunkt sollten früh strukturiert und wahrheitsgemäß erfasst werden.
Ein spontanes Gespräch kann Angaben produzieren, die später schwer zu korrigieren sind. Sinnvoller ist es, Sachverhalt und Ansprüche zunächst zu ordnen und dann bewusst zu entscheiden, welche Informationen mitgeteilt werden.
Dann können weitere Kosten und gerichtliche Schritte drohen. Unabhängig von der Berechtigung sollte die Frist ernst genommen und eine passende Reaktion rechtzeitig vorbereitet werden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: 21. August 2026.
Standort & Erreichbarkeit
Meine Kanzlei hat ihren Sitz in Gilching im Landkreis Starnberg, westlich von München. Ich berate Sie aus München und der Region persönlich nach Vereinbarung sowie bundesweit digital – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Kontakt bis zum Abschluss.